AGB

ALLGEMEINES BUCHUNGSREGLEMENT
VISAGE MODELS AUSTRIA KG
Landstrasse 42, 4020 Linz

November 2023

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern, Fotomodellen und Agentur, sofern nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Bestätigung abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

I

Buchungsgrundlagen:

  1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird!
  2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision, die, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars, mindestens aber € 35,-- oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. Ust. beträgt.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodel/Mannequin sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich ausdrücklich, Direktbuchungen unter Umgehen der Agentur zu unterlassen. Der Provisionsanspruch der Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt somit in jedem Fall bestehen!
  5. Die Agentur ist ausdrücklich nicht für etwaige Versicherungen für das Model während der Tätigkeit als Model zuständig oder dafür haftbar, sei dies die gesetzliche UV oder GSVG oder andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Die Agentur kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden, da diese ausschließlich als Vermittler im Auftrag des Models tätig ist, und fällt daher in den Bereich des Auftraggebers oder des Models. Es ist die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers sich darüber Klarheit zu verschaffen und entsprechend vorzugehen.
  6. Alle Honorare und Preisangaben zuzüglich 20 % Ust, ausgenommen Spesen und Aufwandskosten, die 1:1 weiter verrechnet werden.

II

Honorartarife:

  1. Normalhonorare gültig für redaktionelle Arbeiten, bezahlte PR, Prospekte, Kataloge, Broschüre etc.
  2. für Werbung in den klassischen Medien TV, Video, Kino usw.
  3. Zuschläge zu A) werden u.a. verrechnet für Anzeigen, Verpackungen, Plakate, POS, Displays, Citylights, Verkehrsmittelwerbung, sowie für Wäsche-, Miederwaren-, Halbakt- und Aktaufnahmen.

Der Tarif A) ist zugleich Berechnungsbasis für Ausfallhonorare, Spesenersatz etc.
Zur Entgegennahme von Honoraren sind Modelle nicht berechnet.
Reisespesen sowie km-Geldabrechnungen können jedoch vom Modell sofort mit dem Auftraggeber erledigt werden.

III

Buchungsarten:

  1. Festbuchungen werden durch die (wenn zeitlich möglich) Modelagentur schriftlich bestätigt und sind für alle Parteien bindend.
  2. Optionsbuchungen verschaffen dem Kunden ein Buchungsvorrecht bzw. sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens drei Werktage (bis 16.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt mitteleurop. Zeitrechnung.
  3. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt.
    Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge auf.
    Wetterbedingte Buchungen, Umbuchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  4. Wetterbedingte Buchungen können nur mit 1 bis 3 Ausweichterminen angenommen werden und müssen bereits ab der ersten Anfrage als Wetterbuchung bei der Agentur deklariert werden um das gesamte Timing darauf abstimmen zu können. Sollte ein Termin kurzfristig wg. unpassendem Wetter abgesagt werden, ohne dass es ursprünglich als "Wetterabhängige Buchung" angegeben wurde, wird dies als Storno betrachtet und auch so berechnet!
    1. Umbuchung: keine Entschädigung
    2. Umbuchung: wird zu 25% des Tarifs verrechnet
    3. Umbuchung: wird zu 50% des Tarifs verrechnet
    Zusätzlich zum vereinbarten Honorar.
    Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Stornierung und werden wie diese verrechnet.

IV

Unterwäsche, Akt-, Halbakt- und Risikoaufnahmen müssen vor der Festbuchung genau detailliert angefragt, sowie schriftlich bestätigt werden. Ansonst ist das Model berechtigt die Arbeit zu verweigern, bei voller Bezahlung des abgemachten Honorars. Zuschläge gemäß Tarifliste oder nach Vereinbarung. Bei Risikoaufträgen muss das Model vom Kunden versichert sein.

V

Terminstornierung:

Der Stornierende muss seine Begründung nachweisen und hat dem Betroffenen folgende Zahlung zu leisten:
Alle bis dato, dem Model oder der Agentur angefallenen Spesen . zB. Reisekosten (Flug, Zug, Leihwagen.), Stornokosten von Hotel etc.

  1. Die Stornierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
  2. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag, Sonntag und Feiertag sind keine Werktage. Es gilt mitteleuropäische Zeitrechnung.
  3. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar + AP zu bezahlen.

Alle Stornos sind ausschließlich mit der Agentur abzuklären und dieser bekannt zu geben.

VI

Die Arbeitszeit eines Fotomodels oder Mannequins beträgt 8 Stunden. Beginnend mit dem Eintreffen an der Location, ausschliesslich Mittagspause. Halbtagesbuchungen 4 Stunden ohne Mittagspause. Modelle können ganztägig, halbtägig oder lokale Models auch für eine EH (Einheit=2 Std. - einmalig pro Tag) gebucht werden.
Vorbereitung wie Make up und Friseur, sowie Umbauten am Set zählen zur Arbeitszeit. Überstunden werden mit zumindest 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde am Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

VII

Anproben, Coiffeursitzungen und Reisezeit für Modeschauen werden zu 50% des Tarifs verrechnet.

VIII

Reisetageersatz:

Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

Reisespesen:

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart.

IX

Nutzungsrechte:

  1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschliesslich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Österreichs für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
  2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Displays, Videos (siehe Punkt II B und C) sowie Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
  3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
  4. Verstösst der Kunde gegen diese Bestimmung, wird zwischen den Vertragsparteien vorbehaltlich eines Schadenersatzes eine Pönale in Höhe des 10-fachen Tagessatzes + 20 % AP + 20 % MWSt. des betroffenen Fotomodells vereinbart, wobei der Agentur das Recht zusteht, Pönale und/oder Schadenersatz nebeneinander geltend zu machen.
  5. Tests, Making off Fotos und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und seiner Agentur.

X

Reklamationen müssen am Arbeitstag selbst an die Agentur erfolgen. Für Hairstyling, Styling (Bekleidung, Accessoires usw.) und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Ausser einigen Momentaufnahmen ausschliesslich zum Beleg der Reklamation dürfen keine Fotos gemacht werden. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Bei nicht schuldhafter Verspätung des Fotomodelles (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich, kann das Model sowie seine Agentur deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die Begründung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschliessen, bzw. bei nicht abschliessen und daraufhin erfolgtem Schaden oder Unfall ist er für alle Kosten verantwortlich! Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars, vor bzw. während der Auftragszeit entfällt der gegenseitige Anspruch entschädigungslos.

Bei nachweisbarer Krankheit oder bei Unfällen des durchführenden Auftraggebers oder Models kurz Vor bzw. während der Auftragszeit entfällt der gegenseitige Anspruch entschädigungslos.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

XI

Accessoires werden vom Model im üblichen nach Möglichkeit Rahmen zur Verfügung gestellt, Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht! Bei Sonderwünschen ist die Agentur rechtzeitig zu verständigen, wenn möglich werden sie von der Agentur beschafft. Eventuelle Leihkosten werden ohne Aufschlag weiter verrechnet.

XII

Zahlungsbedingungen:

Die Bezahlung der Modelrechnung (einschliesslich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz von 15% plus Spesen verrechnet.

XIII

Haftung:

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet die Agentur nicht für eigene bzw. fremde Verfahrenskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen, welcher Art auch immer, oder ähnlicher Ansprüche Dritter.
Die Agentur arbeitet als Vermittler und wickelt die in Auftrag gegebenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze ab und wird dem Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risken hinweisen.
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Von VISAGE MODELS AUSTRIA KG vermittelte Models + Stylisten sowie alle anderen Personen, Tiere sowie Dinge übernehmen grundsätzlich KEINE Haftung für direkte Schäden sowie Folgeschäden, die im Rahmen eines von VM vermittelten Auftrags verursacht werden/wurden.

XIV

Homepage, Infomaterial, Datenschutz:

Mit der Anmeldung auf der Homepage www.visagemodels.at wird nicht nur Einblick in das Angebot der Agentur gewährt, es wird zusätzlich hiermit vom Anmelder bestätigt, dass dieser einer möglichen Zusendung von Infomaterial auf dem elektronischen Weg ausdrücklich zustimmt. Eine Stornierung einer bestimmten oder aller Zusendung/en kann jederzeit schriftlich per Mail an die Agentur erfolgen. Anmeldungen auf der Homepage sind freiwillig und es obliegt der Agentur die weiterführende Erlaubnis zur Nutzung der Homepage zu gestatten oder abzulehnen.
Die Agentur verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Die Agentur garantieren keinerlei Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte - es sei denn dies ist zur ordentlichen Durchführung einer Geschäftsabwicklung notwendig und wurde seitens der Betroffenen Person(en) zugestimmt.

XV

Schlussbestimmungen:

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
  2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
  3. Die Agentur schliesst Vereinbarungen ausschliesslich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB's ab.
  4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

XVI

Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird für alle Teile der Gerichtsstand Linz und als Erfüllungsort ausschliesslich 4020 Linz, Österreich festgelegt und es wird die ausschliessliche Zuständigkeit des für Linz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht mit Ausnahme der kollisionsrechtlicher Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen und mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.